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Teilnahmebedingungen des Robert Johnson Guitar AwardsVeranstalter des „Robert Johnson Guitar Award“ ist der Crossroads-Hamburg e.V., Zippelhaus 2, in 20457 Hamburg. Mit der Bewerbung um diesen Guitar Award und durch Aktivieren des entsprechenden Kontrollkästchens erklärt sich der Bewerber mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden und erkennt diese in vollem Umfang und ohne Einschränkungen an.
1. Wer kann sich bewerben?
Die Teilnahme am „Robert Johnson Guitar Award“-Wettbewerb ist jeder geschäftsfähigen natürlichen Person mit aktuellem Wohnsitz in Deutschland im Alter von 16 bis 25 Jahren erlaubt, die Gitarre spielen kann, den Rock und Blues liebt sowie Interesse an der musikalischen Weiterentwicklung hat. Für noch nicht voll geschäftsfähige Personen ist zusätzlich die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter Voraussetzung. Eine Bewerbung erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der persönlichen Daten des Bewerbers. Die Teilnahme ist kostenlos.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die im Zeitpunkt der Bewerbung unter 16 Jahren und über 25 Jahren sind sowie Musiker, die bereits auf professioneller Basis mit Tonträgerverwertungsunternehmen, Musikverlagen und/oder anderen Unternehmen der Entertainmentbranche zusammen arbeiten (z.B. einen Plattenvertrag bei einem so genannten Major unterschrieben haben).
2. Bis wann können Bewerbungen eingereicht werden?
Die Bewerbungsphase für den „Robert Johnson Guitar Award“ 2009/2010 beginnt am 15. November 2009 und endet mit Ablauf des 28. Februar 2010, 23:59 Uhr. Crossroads-Hamburg e.V. haftet nicht für nicht rechtzeitig eingehende Bewerbungen, insbesondere nicht bei technischen Problemen bei der Online-Übermittlung des Anmeldeformulars. Crossroads-Hamburg e.V behält sich vor, die Frist ggf. zu verlängern.
Crossroads-Hamburg e.V. plant, diesen Award regelmäßig zu verleihen und wird die Bewerbungsphase für den nächsten „Robert Johnson Guitar Award“ rechtzeitig im Voraus ankündigen.
3. Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen bestehen aus einem Video und den persönlichen Daten des Bewerbers, welche online an www.crossroads-hamburg.de übermittelt werden müssen.
Jeder Bewerber muss zunächst ein maximal fünfminütiges Video herstellen, um seine Künste und individuellen Fertigkeiten an der Gitarre zu präsentieren. Dafür muss er entweder ein eigenes Musikwerk oder einen der auf der Homepage von Crossroads-Hamburg e.V. genannten Titel einspielen, sei es als Solist oder gemeinsam mit einer Band (das Video muss technisch nicht perfekt sein, sollte jedoch klanglich schwerpunktmäßig den Bewerber und dessen Fähigkeiten erkennen lassen und auch optisch vorwiegend und wieder erkennbar den Bewerber zeigen). Eine Bewerbung mit anderen Musikstücken ist aber auch möglich.
Jeder Bewerber muss seine persönlichen Daten auf der Internetseite von Crossroads-Hamburg e.V. registrieren, wie insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Porträtfoto, Link zum YouTube Bewerbungsvideo sowie ggf. Angaben zur musikalischen Ausbildung und musikalischen Vorbildern und Einflüssen. Crossroads-Hamburg e.V. behält es sich vor, die entsprechenden Daten nachzuprüfen und hierbei ggf. die Vorlage einer Kopie des Personalausweises zu verlangen, um insbesondere die Identität des Bewerbers mit der Person auf dem Video nachvollziehen zu können.
4. Wie werden die Gewinner ermittelt?
Die Gewinner des „Robert Johnson Guitar Awards“ werden in verschiedenen Schritten ermittelt. Zunächst werden die von den Bewerbern eingereichten Bewerbungsunterlagen, insbesondere der YouTube Videolink des Bewerbers, von der Crossroads-Hamburg e.V. - Jury (bestehend aus namhaften Musikern und Experten der Entertainmentbranche) geprüft und analysiert. Die Bewerber, die der Jury als qualifiziert erscheinen werden in der "Bewerbervideo-Rubrik Vorrunde" mit Ihrem Bewerbungsvideo präsentiert. In jedem Fall erklären sich die Bewerber mit der Teilnahme an dem Robert Johnson Guitar Award (Teilnahme erfolgt über das Senden des ausgefüllten Bewerbungsformulares auf der Internetseite des Crossroads-Hamburg e.V.), damit einverstanden, dass Ihr Bewerbungsvideo auf der Internetseite www.crossroads-hamburg.de veröffentlicht und gezeigt wird.
Von diesen Bewerbern aus der "Bewerbervideo-Rubrik Vorrunde" wird die Jury, nach dem 28.02.2010, insgesamt etwa 25 Workshopteilnehmer, auf der Grundlage des Bewerber YouTube Videos, ermitteln. Anschließend werden die Workshopteilnehmer zu zwei Workshop-Tagen, am 10. und 11. April 2010 (Master Class) in Hamburg, in schriftlicher Form eingeladen werden.
Nach dem Abschluss der zwei Master Class Workshoptage (10. und 11. April 2010) wird die Jury die 5 talentiertesten Teilnehmer ermitteln, diese gelten als die Finalisten des Robert Johnson Guitar Award 2010. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird dann am 17. April 2010 in der Fabrik in Hamburg im Rahmen eines großen Live-Events mit verschiedenen Gastmusikern bekannt gegeben und dabei mit dem „Robert Johnson Guitar Award“ in Form einer hochwertige Marken E-Gitarre (Modell kann variieren) im Custom Made Design ausgezeichnet.
Ziel des Wettbewerbes soll es sein, den Gitarristen zu ermitteln, der die Workshop-Dozenten und die Jury bezüglich der folgenden Kriterien am meisten überzeugt:
Musikalität und Kreativität
- Persönlichkeit, Ausdruck und Bühnenpräsenz
- Handwerk und Kunstfertigkeit an der Gitarre
- Komposition
- Virtuosität und Interpretationsfähigkeiten
- Zusammenspiel mit The Crossroads Band
Die Crossroads-Hamburg e.V.-Jury behält es sich vor, ggf. noch ein gemeinsames Konzert mit den fünf Finalisten und der The Crossroads Band in der Zeit zwischen der Master Class und dem Finale durchzuführen, um zusätzliche Eindrücke von den fünf Finalisten gewinnen zu können. Für diesen Fall verpflichten sich die Teilnehmer dazu, vor dem Konzert mit der The Crossroads Band unter der musikalischen Leitung des Musical Directors intensiv zu proben und dabei mit der The Crossroads Band und den übrigen Teilnehmern fruchtbar und respektvoll zusammen zu arbeiten.
5. Welche Preise kann ich gewinnen?
Der Gewinner des Wettbewerbes erhält den „Robert Johnson Guitar Award“ in Form einer hochwertigen Marken E-Gitarre (Modell kann variieren) im Custom Made Design sowie einen Geldpreis in Höhe von EUR 5.000,00.
Der Zweitplatzierte des Wettbewerbs erhält einen Geldpreis in Höhe von EUR 3.000,00 sowie eine hochwertige Marken E-Gitarre (Modell kann variieren) im Custom Made Design, der dritte Platz einen Geldpreis in Höhe von EUR 2.000,00 sowie eine hochwertige Marken E-Gitarre (Modell kann variieren) im Custom Made Design. Der Viert- und Fünftplatzierte erhält ebenfalls je eine hochwertige Marken E-Gitarre (Modell kann variieren). Die Geldpreise werden nach dem Finale auf ein vom jeweiligen Gewinner angegebenes Konto überwiesen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Gewinner werden im Rahmen der Abschlussveranstaltung des „Robert Johnson Guitar Award“ am 17. April 2010 in der Fabrik in Hamburg bekannt gegeben.
Ebenfalls zu den Wettbewerbspreisen zählt die Teilnahme an den Seminar/Workshop-Tagen (jeweils im Wert von ca. €200,00) bei den Crossroads-Hamburg e.V.-Dozenten. Die Workshop-Teilnehmer erhalten auf Wunsch eine Bescheinigung über diese Seminar-Teilnahme(n). Sofern ein Workshop-Teilnehmer am Workshop-Tag verhindert ist, verfällt dieser Gewinn. Eine Nachholung des Workshops ist ebenso wie eine Auszahlung des Wertes nicht möglich.
Als Sonderpreise wird die Jury aus allen Bewerbungen für den „Robert Johnson Guitar Award“ an 10 talentierte Gitarristen einen 2-tägigen Gitarrenworkshop an der BIG FOOT Guitar Academy im Sommer 2010 unter der Leitung von Marcus Deml vergeben. Diese Gewinner werden beim Finale bekannt gegeben und zusätzlich per E-Mail informiert.
Crossroads-Hamburg e.V. weist schließlich darauf hin, dass für die Teilnehmer des Wettbewerbes keine Reise- und Übernachtungskosten oder andere Spesen erstattet werden können. In Ausnahmefällen wird Crossroads-Hamburg e.V. jedoch versuchen, sich ggf. mit Hilfe von Sponsoren an Reise- oder Übernachtungskosten der Gewinner zu beteiligen.
6. Können Bewerber von der Teilnahme ausgeschlossen werden?
Bewerbungen, die die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen oder gegen die Teilnahmebedingungen und/oder die geltenden rechtlichen Bestimmungen verstoßen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ferner Einsendungen mit diskriminierenden, pornographischen, rassistischen oder sonst rechtsverletzenden Inhalten. Urheberrechtliche, kennzeichenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Fragen sind von den Bewerbern im Vorfeld zu klären, insbesondere bezüglich des Videos. Crossroads-Hamburg e.V. übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Urheber-, Kennzeichen- oder Wettbewerbs- oder sonstige rechtliche Verstöße.
Weiter behält sich Crossroads-Hamburg e.V. das Recht vor, jederzeit Bewerber von dem Wettbewerb auszuschließen, die das eingereichte Video manipuliert haben, den erforderlichen und angemessenen Respekt gegenüber den übrigen Mitbewerbern und/oder den Dozenten vermissen lassen und/oder den Ruf des Wettbewerbs beeinträchtigen. Ausgeschlossen sind auch Bewerber, die unvollständige und/oder falsche Angaben in ihren Bewerbungsunterlagen machen.
7. Rechtsübertragung
Der Bewerber erklärt sich einverstanden damit, dass Crossroads-Hamburg e.V. das von ihm übermittelte Video sowie seine übrigen Daten (wie insbesondere sein Foto) im Rahmen des „Robert Johnson Guitar Award“ öffentlich zugänglich macht und zu Zwecken des Wettbewerbes nutzt. Er räumt Crossroads-Hamburg e.V. hierfür das örtlich und inhaltlich unbegrenzte, übertragbare, nicht-ausschließliche Recht zur Auswertung der Inhalte der Bewerbung ein, insbesondere, aber nicht abschließend, das Recht zur honorarfreien und uneingeschränkten Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Ausstellung, öffentlichen Zugänglichmachung, Bewerbung und öffentlichen Wiedergabe in vollständiger oder auszugsweiser und/oder unbearbeiteter oder bearbeiteter Form. Der Bewerber erklärt darüber hinaus, dass auch die übrigen an den Videoaufnahmen Beteiligten – sei es vor oder hinter der Kamera, sei es als Mitmusiker oder als andere Mitwirkende – damit einverstanden sind, dass diese Videoaufnahmen auf der Internetseite www.crossroads-hamburg.de veröffentlicht und von Crossroads-Hamburg e.V. genutzt werden.
8. Freistellung
Jeder Bewerber ist selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inhalte (insb. Fotos, Videos) rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind und auch sonst keine Rechte anderer Personen oder rechtliche Vorschriften verletzen. Der Bewerber stellt Crossroads-Hamburg e.V. daher von allen Ansprüchen gleich welcher Art frei, die von Dritten wegen Rechtsverletzungen aufgrund seiner Bewerbung und des von ihm eingereichten Videos erhoben werden, insbesondere – aber nicht beschränkt auf – Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts.
9. Datenspeicherung und Widerruf
Die personenbezogenen Daten der Bewerber werden ausschließlich zum Zwecke und für die Dauer der Durchführung des „Robert Johnson Guitar Award“ gespeichert und vertraulich behandelt. Alle Bewerber erklären sich mit der Nutzung dieser Daten zu den genannten Zwecken unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen einverstanden. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Teilnehmers an Dritte findet nicht statt.
Der Bewerber erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass er bei der Veröffentlichung seiner Bewerbung im Internet mit seiner Video-Darbietung, seinem Namen, Alter und ggf. Wohnort sowie einem Foto genannt wird. Soweit der Bewerber gesondert auch hierzu sein Einverständnis erklärt hat, können seine Angaben von Crossroads-Hamburg e.V. für Marketingzwecke verarbeitet und genutzt werden.
Der Bewerber hat die Möglichkeit, die Einwilligung zur Speicherung seiner Daten zu widerrufen; der Widerruf gilt gleichzeitig als Rücktritt von der Teilnahme. Der Widerruf erfolgt elektronisch und ist an die E-Mail-Adresse info@crossroads-hamburg.de zu schicken.
10. Haftungsbegrenzung
Für Sach- und Vermögensschäden haftet Crossroads-Hamburg e.V. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Crossroads-Hamburg e.V. nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden. Eine Haftung bei Übernahme einer Garantie, wegen Arglist, für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Ein Anspruch von Bewerbern auf Nutzung der Crossroads-Hamburg e.V. -Website und auf Zugang zur Bewerbungsmöglichkeit besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Crossroads-Hamburg e.V. beschränkt seine Leistungen im Zusammenhang mit der Plattform zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist (Wartungsarbeiten).
11. Schlussbestimmungen
Crossroads-Hamburg e.V. behält sich das Recht vor, den Ablauf des Wettbewerbs bzw. die Teilnahmebedingungen für die Bewerbung inhaltlich abzuändern, zeitweilig aufzuheben oder ganz abzusagen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Sicherheit oder fachgemäße Durchführung des Wettbewerbes durch technisches Versagen, Täuschungsversuche, Krankheit oder höhere Gewalt beeinträchtigt wird. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen von Crossroads-Hamburg e.V. Crossroads-Hamburg e.V. wird in diesen Fällen jeweils die registrierten Bewerber hierüber umgehend per E-Mail unterrichten. Dem Teilnehmer stehen für diese Fälle keinerlei Ansprüche gegen Crossroads-Hamburg e.V. zu. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird – sofern gesetzlich zulässig – Hamburg vereinbart. Das Vertragsverhältnis und daraus entstehende Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Für Fragen oder Kommentare erreichen Sie uns unter info@crossroads-hamburg.de.